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Anwalt für Datenschutzrecht

Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Datenschutzrecht. Das Datenschutzrecht soll den Umgang mit persönlichen Daten von Privatpersonen und den Schutz ihrer Daten vor missbräuchlicher Verwendung regeln. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umfasst zahlreiche Vorschriften unter anderem zur Zulässigkeit der Datenerhebung, der Übermittlung personenbezogener Daten und zur Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen und Behörden.

Julia Bunzel

Julia Bunzel.

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht

Julia Louisa Bunzel betreut als Anwältin neben mittelständischen Unternehmen auch Einzelpersonen. Sie berät und vertritt ihre Mandanten sowohl im Arbeitsrecht und bei der Gestaltung von Verträgen, sowie auch bei der Abwicklung von Unfallschäden als auch in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Moderation und Mediationsverfahren. Julia Louisa Bunzel ist ausgebildete Mediatorin und absolvierte den Qualifizierungskurs Wirtschaftsmediation. Insoweit fokusiert sie sich zudem auf das Coaching von Führungskräften.

Weitere Informationen

FAQ .

Für viele Probleme im Datenschutzrecht gibt es eine Lösung. Wir sind als Anwaltskanzlei auf Datenschutzrecht spezialisiert und helfen Ihnen gern weiter. Für eine erste Abschätzung Ihres Falls nehmen Sie gern kostenfrei mit uns Kontakt auf.

Die Anforderungen an Unternehmen und Selbstständige sind mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weiter gestiegen. Die DSGVO der Europäischen Union soll den Schutz von personenbezogenen Daten und gleichzeitig den EU-weiten Datenverkehr gewährleisten. Deswegen enthält die DSGVO zahlreiche Regelungen, welche die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Ärzte, Behörden usw. für ganz Europa vereinheitlichen.

Sollten Sie aufgrund eines möglichen Datenschutzverstoßes abgemahnt worden sein, sollten Sie sich in jedem Fall an uns wenden. Zum einen drohen bei einem Verstoß gegen den Datenschutz sehr hohe Strafen für Unternehmen. Zum anderen können wir gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob der Vorwurf des Datenschutzverstoßes gerechtfertigt ist.

Das Persönlichkeitsrecht schützt insbesondere das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Würde als Mensch sowie die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Umfasst ist grundsätzlich jeder Teil einer Person, der für sie charakteristisch ist – z.B. der Name, die Stimme oder Aussehen. Auch die Ehre sowie die Privatsphäre eines Menschen sind über das Persönlichkeitsrecht geschützt.

Für viele Unternehmen besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ist eine Lösung im Unternehmen nicht möglich oder wirtschaftlich, kann alternativ auch ein externer Datenschutzbeauftragter beauftragt werden. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind insbesondere: Unterrichtung und Beratung der Unternehmensleitung, Überwachung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben im Unternehmen, Datenschutz-Folgeabschätzung nach der DSGVO, Ansprechpartner für und Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, Anlaufstelle für Betroffene

So gut wie jeder benötigt eine Datenschutzerklärung. Das galt schon vor der Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO. Allerdings: Die DSGVO hat die Anforderungen an die Datenschutzerklärung erheblich erhöht. Erheblich gestiegen sind auch die Bußgelder für Verstöße. Schon deshalb sollte niemand auf eine passende Datenschutzerklärung verzichten.

So erreichen Sie unsere Kanzlei.

Sie haben ein rechtliches Problem? Dann melden Sie sich telefonisch unter +49-030 88 77 36 18 oder füllen Sie dieses Formular aus. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen gern weiter – auch bundesweit.

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