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Anwalt für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Verkehrsrecht. Zu den Schwerpunkten des Verkehrsrechts gehören die Prüfung von Bußgeldverfahren bei zum Beispiel Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen, die Vertretung bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder eines drohenden Frührerscheinentzuges.

Julia Bunzel

Julia Bunzel.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Julia Louisa Bunzel betreut als Anwältin neben mittelständischen Unternehmen auch Einzelpersonen. Sie berät und vertritt ihre Mandanten sowohl im Arbeitsrecht und bei der Gestaltung von Verträgen, sowie auch bei der Abwicklung von Unfallschäden als auch in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Moderation und Mediationsverfahren. Julia Louisa Bunzel ist ausgebildete Mediatorin und absolvierte den Qualifizierungskurs Wirtschaftsmediation. Insoweit fokusiert sie sich zudem auf das Coaching von Führungskräften.

Weitere Informationen

FAQ .

Für viele Probleme im Verkehrsrecht gibt es eine Lösung. Wir sind als Anwaltskanzlei auf Verkehrsrecht spezialisiert und helfen Ihnen gern weiter. Für eine erste Abschätzung Ihres Falls nehmen Sie gern kostenfrei mit uns Kontakt auf.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang bei Ihnen Einspruch einlegen. Nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) sind rund 80 Prozent der Bußgeldverfahren wegen zu schnellem Fahren fehlerhaft.

Das Bußgeld und die Punkte variiert je nach schwere der Geschwindigkeitsüberschreitung. Genaue Angaben dazu erhalten Sie im Bußgeldkatalog. Sofern Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen durch einen Anwalt prüfen lassen. Der Anwalt kann in Ihrem speziellen Fall Akteneinsicht einfordern und ggf. Formfehler finden, die Ihr Bußgeld möglicherweise mildern oder aussetzen können. Nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) sind rund 80 Prozent der Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitung fehlerhaft.

Wir können und müssen zunächst ein Rechtsmittel gegen den drohenden Bescheid einlegen und beantragen dann Akteneinsicht für Ihren konkreten Fall, um uns ein Bild über die Angelegenheit zu machen und um gegebenenfalls sogar Fehler im Verfahren zu finden. Sofern Sie Ihren Führerschein beruflich benötigen, kann unter Umständen die Länge oder sogar das ganze Fahrverbot kompensiert werden.

Wenn Sie Geschädigter in einem Autounfall sind, dann zahlt die gegnerische Versicherung Ihren Schaden. Laut § 249 BGB sind Sie als Geschädigter so zu stellen, als wäre der Verkehrsunfall nicht passiert. Nach unserer Erfahrung versuchen Versicherer häufig Leistungen zu kürzen um Kosten zu reduzieren. Es kommt es immer häufiger vor, dass die Versicherung nicht die volle Reparatursumme ausgleicht, sondern es zu Kürzungen kommt. Hier ist es daher ratsam, sich durch einen Anwalt beraten und betreuen zu lassen. Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zahlt die gegnerische Versicherung, sofern Sie Geschädigter des Autounfalls sind.

Der entstandene Schaden muss Ihnen als Geschädigter ohne Nachteil wiederhergestellt werden. Dazu zählen die Reparatur, der beauftragte Abschleppdienst, ein Mietwagen und vieles Weitere. Sie müssen jedoch nicht konkret an Hand einer Rechnung den Schaden geltend machen, sondern können auch auf einer fiktiven Basis, einem Kostenvoranschlag oder einem Gutachten den Schaden beziffern. Wir haben bereits zahlreiche Autounfälle betreut – gern kümmern wir uns auch um Ihr Anliegen.

Bitte beachten Sie, dass die gegnerische Versicherung Ihr Verfahrensgegner ist und jeder Vertreter des Gegners in einem möglichen Prozess gegen sei als Zeuge aussagen könnte. Wir raten Ihnen daher, mit der gegnerischen Versicherung und deren Vertretern nicht persönlich zu sprechen. Die Versicherungen lassen keine Möglichkeiten aus, Schadenspositionen in unzulässiger Weise zu kürzen oder garnicht auszugleichen. Eine konkrete Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem Unfall kann dies verhindern.

Grundsätzlich zahlt derjenige, der den Anwalt beauftragt, auch dessen Gebühren. Im Zivilrecht ist es so, dass in einem Gerichtsverfahren derjenige, der das Verfahren gewinnt, die Anwalts- und eventuell gezahlte Gerichtskosten vom Gegner erstattet bekommt. Für den Fall, dass Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, tritt diese ein. Es gibt mittlerweile auch Rechtschutzversicherungen, die rückwirkend Leistungen tragen. Im außergerichtlichen Verfahren – also vor einem Prozess – schulden Sie ebenfalls die Kosten für die Beauftragung des Anwaltes. Es gibt jedoch die Möglichkeit, soweit sich der Gegner im Verzug befindet oder in sonstiger Weise schadensersatzpflichtig ist, auch diese Kosten vom Gegner ersetzt zu verlangen. Nehmen Sie noch heute zu uns Kontakt auf und wir schätzen Ihren Fall ein.

So erreichen Sie unsere Kanzlei.

Sie haben ein rechtliches Problem? Dann melden Sie sich telefonisch unter +49-030 88 77 36 18 oder füllen Sie dieses Formular aus. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen gern weiter – auch bundesweit.

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Mommsenstraße 55, 10629 Berlin

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